Verhinderungspflege & neues Entlastungsbudget

Gute Nachricht für pflegende Familien: Mehr Flexibilität ab Juli 2025

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, kennt die Situation: Ein Urlaub, ein eigener Krankenhausaufenthalt oder schlicht eine Auszeit vom Pflegealltag – und plötzlich braucht es schnell eine Lösung. Genau hier hat sich zum 1. Juli 2025 etwas Wichtiges verändert.

Was war bisher das Problem?

Bis Mitte 2025 gab es zwei getrennte Budgets: die Verhinderungspflege (bis zu 1.685 € / Jahr) und die Kurzzeitpflege (bis zu 1.854 € / Jahr). Das klingt nach viel Spielraum – aber beide Töpfe waren mit Einschränkungen verbunden. Für die Verhinderungspflege musste eine Vorpflegezeit von mindestens 6 Monaten nachgewiesen werden. Wer gerade frisch in die Pflege eingestiegen war, hatte keinen Anspruch.

Die neue Regelung ab 1. Juli 2025:

Seit dem 1. Juli 2025 wurden beide Budgets zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengelegt. Das bedeutet konkret:

✔ Kein Nachweis einer Vorpflegezeit mehr nötig

✔ Bis zu 8 Wochen Verhinderungspflege pro Jahr möglich

✔ Kurzzeit- und Verhinderungspflege können flexibel aus demselben Topf finanziert werden

✔ Der Antrag läuft weiterhin getrennt – aber das Budget ist geteilt

Wer hat Anspruch?

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die überwiegend zu Hause gepflegt werden, können das gemeinsame Budget nutzen.

Was kann damit finanziert werden?

Was kann damit finanziert werden?

Die Verhinderungspflege kann eingesetzt werden für:

  • Einen ambulanten Pflegedienst wie Cura Aktiv (professionelle Vertretung)
  • Private Pflegepersonen aus dem Bekanntenkreis (mit eingeschränktem Erstattungsbetrag)
  • Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung nach einem Krankenhausaufenthalt

Wichtig bei nahen Angehörigen: Übernimmt ein Verwandter zweiten Grades (z. B. Geschwister) die Vertretung, wird der Aufwendungsersatz auf das 2-fache des Pflegegeldes begrenzt.

Unser Angebot in Bad Honnef, Königswinter und Unkel:

Cura Aktiv übernimmt Verhinderungspflege kurzfristig und zuverlässig – damit Sie sich eine Auszeit nehmen können, ohne sich Sorgen zu machen. Kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung.

📞 02224–182 77 85

Wenn Sie Pflegegeld erhalten, müssen Sie regelmäßig ein Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen lassen.

Wir unterstützen Sie dabei zuverlässig und unkompliziert:

Persönliche Beratung durch erfahrene Pflegefachkräfte
Individuelle Tipps zur Verbesserung Ihrer Pflegesituation
Prüfung, ob Pflegeleistungen richtig ankommen
Entlastung für Angehörige durch klare Orientierung
Diese Beratung ist für Sie kostenfrei – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Cura Aktiv sorgt dafür, dass Sie bestens begleitet werden und alle Anforderungen erfüllen.

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