Pflegehilfsmittel kostenlos beantragen

42 Euro im Monat – und die meisten wissen gar nicht, dass sie Anspruch haben

Es ist eine der am häufigsten übersehenen Leistungen in der Pflegeversicherung: Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – monatlich bis zu 42 Euro (Erhöhung ab Januar 2025, vorher 40 €). Diese Kosten übernimmt die Pflegekasse vollständig.

Was zählt als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Unter diese Kategorie fallen Produkte, die im Pflegealltag regelmäßig verbraucht werden und der hygienischen Versorgung dienen:

  • Einmalhandschuhe (Latex oder Nitril)
  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
  • Bettschutzeinlagen / Unterlagen
  • FFP2-Masken und OP-Masken
  • Fingerunterlagen

Wichtig: Hilfsmittel wie Rollator, Pflegebett oder Duschstuhl fallen in eine andere Kategorie und werden separat beantragt

Wie beantragt man die Pflegehilfsmittel?

Der Antrag läuft direkt über die Pflegekasse. Es gibt zwei Wege:

  1. Direkt über einen zugelassenen Lieferanten: Viele Anbieter (darunter auch spezialisierte Versanddienste) liefern die Produkte monatlich nach Hause – nach einmaliger Genehmigung der Pflegekasse.
  2. Eigenbeleg einreichen: Wer Produkte selbst kauft, kann die Quittungen bis zum monatlichen Maximalbetrag bei der Pflegekasse einreichen und erstattet bekommen.

Was wird oft vergessen?

Das Pflegehilfsmittel-Budget läuft unabhängig vom Pflegegeld und den Sachleistungen. Es wird also nicht auf andere Leistungen angerechnet und verfällt – wenn nicht abgerufen – am Monatsende. Ein häufiger Fehler ist außerdem, den Antrag gar nicht erst zu stellen, weil man glaubt, das Pflegegeld sei bereits „alles, was man bekommt".

Unser Tipp:

Als ambulanter Pflegedienst unterstützt Cura Aktiv Sie auch dabei, alle Leistungsansprüche vollständig zu kennen und zu nutzen. Fragen Sie uns beim nächsten Beratungsgespräch einfach danach.

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