Pflege nach Krankenhausaufenthalt

Entlassen – aber noch lange nicht fit: Was nach dem Krankenhaus kommt

Der Anruf kommt oft überraschend: „Ihr Angehöriger kann morgen entlassen werden." Für viele Familien beginnt damit eine hektische Phase. Wer kümmert sich? Wer kommt morgens? Wie sind Verbände zu wechseln, Medikamente zu richten? Die Entlassung aus dem Krankenhaus ist oft der Moment, in dem Familien zum ersten Mal realisieren, wie viel professionelle Unterstützung sie brauchen.

Was sind die häufigsten Pflegesituationen nach einem Krankenhausaufenthalt?

  • Nach Operationen (Hüfte, Knie, Herz): eingeschränkte Mobilität, Wundversorgung, Medikamente
  • Nach Schlaganfall: Lähmungen, Sprach- und Schluckstörungen, Orientierungsprobleme
  • Nach schwerem Sturz: Schmerzen, Bewegungsangst, vorübergehend hoher Pflegebedarf
  • Bei Herzinsuffizienz oder COPD: Überwachung von Vitalwerten, Medikamentenmanagement, Flüssigkeitskontrolle

Wie schnell kann Cura Aktiv starten?

Wir können in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Kontaktaufnahme mit der Versorgung beginnen. Idealerweise nehmen Sie bereits während des Krankenhausaufenthalts Kontakt auf – so ist alles vorbereitet, wenn Ihr Angehöriger nach Hause kommt.

Was ist mit dem Pflegegrad?

Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, sollte der Antrag sofort gestellt werden – möglichst noch im Krankenhaus über den Sozialdienst. Die Leistungen laufen ab dem Antragsdatum. In der Zwischenzeit kann Cura Aktiv die Versorgung auch privat abrechnen, bis der Pflegegrad genehmigt ist.

Kurzzeitpflege als Alternative

Wenn eine sofortige Versorgung zuhause nicht möglich ist – zum Beispiel weil die Wohnung noch nicht pflegegerecht ist oder Angehörige nicht sofort verfügbar sind – kann Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung überbrücken. Die Kosten werden aus dem gemeinsamen Entlastungsbudget (3.539 €/Jahr) übernommen.

Kliniksozialdienst und Cura Aktiv – Hand in Hand:

Viele Krankenhäuser haben einen Sozialdienst, der bei der Entlassungsplanung hilft. Wir arbeiten eng mit diesen Stellen zusammen und können kurzfristig alle notwendigen Informationen bereitstellen.

📞 02224–182 77 85 | Beratungsgespräch vereinbaren →

Wenn Sie Pflegegeld erhalten, müssen Sie regelmäßig ein Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen lassen.

Wir unterstützen Sie dabei zuverlässig und unkompliziert:

Persönliche Beratung durch erfahrene Pflegefachkräfte
Individuelle Tipps zur Verbesserung Ihrer Pflegesituation
Prüfung, ob Pflegeleistungen richtig ankommen
Entlastung für Angehörige durch klare Orientierung
Diese Beratung ist für Sie kostenfrei – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Cura Aktiv sorgt dafür, dass Sie bestens begleitet werden und alle Anforderungen erfüllen.

Möchten Sie sich beraten lassen?