Familienpflegegeld: Was geplant ist
Familienpflegegeld – das neue Elterngeld für Pflegende?
Es ist eines der meistdiskutierten Pflegethemen des Jahres 2026: das geplante Familienpflegegeld. Die Idee dahinter klingt überzeugend – und trifft einen realen Bedarf. Aber was ist davon bereits beschlossen, was ist noch Diskussion?
Die Idee: finanzielle Absicherung für pflegende Angehörige
Das Familienpflegegeld soll Angehörige finanziell unterstützen, wenn sie wegen der Pflege beruflich kürzertreten oder ganz aussteigen müssen. Das Modell orientiert sich am Elterngeld: eine zeitlich befristete Lohnersatzleistung, die den Einkommensausfall zumindest teilweise abfedert.
Für viele der rund 4 Millionen pflegenden Angehörigen in Deutschland wäre das eine echte Verbesserung. Denn bisher gibt es zwar Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz – aber kein direktes Einkommensersatz-Modell, das mit dem Elterngeld vergleichbar wäre.
Was ist bisher beschlossen?
Stand Juni 2026 ist das Familienpflegegeld noch nicht beschlossen. Es ist Teil der laufenden Diskussion um die große Pflegereform, deren Gesetzentwurf Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bis Mitte 2026 vorlegen soll. Die genauen Rahmenbedingungen – Höhe, Dauer, Anspruchsvoraussetzungen – sind noch nicht final definiert.
Was gibt es bereits jetzt?
Auch ohne Familienpflegegeld stehen pflegenden Angehörigen bereits heute Leistungen zur Verfügung, die finanzielle Entlastung bringen:
- Pflegeunterstützungsgeld: Bis zu 10 Arbeitstage Lohnersatz bei akuter Pflegeorganisation
- Pflegezeitgesetz: Bis zu 6 Monate Freistellung mit Kündigungsschutz
- Rentenversicherungsbeiträge: Die Pflegekasse zahlt automatisch Rentenbeiträge für pflegende Angehörige
- Pflegegeld: Kann an pflegende Angehörige weitergegeben werden
Unser Rat:
Nutzen Sie, was heute schon gilt – und bleiben Sie informiert über die Entwicklungen beim Familienpflegegeld. Wir halten unsere Kunden und deren Familien auf dem Laufenden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu bestehenden Leistungen haben.
Wenn Sie Pflegegeld erhalten, müssen Sie regelmäßig ein Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen lassen.
Wir unterstützen Sie dabei zuverlässig und unkompliziert:
Persönliche Beratung durch erfahrene Pflegefachkräfte
Individuelle Tipps zur Verbesserung Ihrer Pflegesituation
Prüfung, ob Pflegeleistungen richtig ankommen
Entlastung für Angehörige durch klare Orientierung
Diese Beratung ist für Sie kostenfrei – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Cura Aktiv sorgt dafür, dass Sie bestens begleitet werden und alle Anforderungen erfüllen.
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