PNOG: Was Familien jetzt tun sollten

Was steckt hinter dem PNOG – und warum sollten Sie jetzt handeln?

Seit dem 5. Juni 2026 kursiert ein Begriff in der Pflegewelt, der viele Familien verunsichert: PNOG – das Pflegeneuordnungsgesetz. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat den Referentenentwurf vorgelegt, der die Pflegeversicherung ab 1. Januar 2027 grundlegend umbauen soll. Noch ist nichts beschlossen – aber der Entwurf gibt eine klare Richtung vor.

Warum plant die Regierung überhaupt eine Reform?

Die Pflegeversicherung steckt in einer tiefen Finanzkrise. Für 2027 erwartet das Bundesgesundheitsministerium ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro – ohne Reform wüchse die Deckungslücke bis 2028 auf rund 15,4 Milliarden Euro. Der Entwurf reagiert auf diesen Druck mit einer Kombination aus Strukturreform und Sparmaßnahmen.

Was ist für pflegende Familien besonders relevant?

  • Halbiertes Startbudget: Wer nach 2027 erstmals Pflegegrad 2 oder 3 erhält, soll in den ersten Monaten nur das halbe Leistungsbudget bekommen.
  • Entlastungsbetrag für PG 1 fällt weg: Die monatlichen 131 € für Menschen mit Pflegegrad 1 sollen durch ein neues „Sozialraumbudget" ersetzt werden – das aber nur ab PG 2 gilt.
  • Rentenpunkte für Pflegende sinken: Die Pflegekasse soll künftig ca. 30 % weniger in die Rentenversicherung pflegender Angehöriger einzahlen.
  • Bestandsschutz für laufende Fälle: Wer heute schon Leistungen bezieht, ist geschützt. Änderungen treffen neue Fälle.

Was sollten Familien in Bad Honnef und Umgebung jetzt konkret tun?

Erstens: Pflegegrad-Antrag oder Höherstufung nicht verschieben. Wer noch 2026 einen Antrag stellt, soll laut Entwurf nach heutigem, günstigerem Recht beurteilt werden – auch wenn der Gutachtertermin erst 2027 stattfindet.

Zweitens: Alle bestehenden Leistungen vollständig ausschöpfen. Viele Familien lassen monatlich Geld liegen – Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflegebudget. Wer diese Leistungen jetzt noch nicht nutzt, sollte das ändern.

Drittens: Informiert bleiben. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen, und es ist möglich, dass sich Inhalte im parlamentarischen Verfahren noch verändern. Cura Aktiv hält Sie auf dem Laufenden.

Cura Aktiv Pflege in Bad Honnef unterstützt Sie

Wir informieren Sie über alle wichtigen Schritte und gesetzliche Änderungen und unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich beraten.

📞 02224–182 77 85 | Kontakt aufnehmen →

Wenn Sie Pflegegeld erhalten, müssen Sie regelmäßig ein Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen lassen.

Wir unterstützen Sie dabei zuverlässig und unkompliziert:

Persönliche Beratung durch erfahrene Pflegefachkräfte
Individuelle Tipps zur Verbesserung Ihrer Pflegesituation
Prüfung, ob Pflegeleistungen richtig ankommen
Entlastung für Angehörige durch klare Orientierung
Diese Beratung ist für Sie kostenfrei – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Cura Aktiv sorgt dafür, dass Sie bestens begleitet werden und alle Anforderungen erfüllen.

Möchten Sie sich beraten lassen?