Pflege und Beruf vereinbaren – Rechte und Entlastung für Angehörige

Morgens Pflegedienst, dann ins Büro – für viele ist das Realität

Rund ein Drittel aller pflegenden Angehörigen in Deutschland ist berufstätig. Viele reduzieren ihre Stunden, wechseln in Teilzeit oder kündigen ihren Job ganz – mit langfristigen finanziellen Folgen, die oft unterschätzt werden. Dabei gibt es rechtliche Ansprüche und finanzielle Sicherungsnetze, die kaum jemand kennt.

Pflegezeit und Familienpflegezeit: Auszeiten vom Job

Das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz geben Arbeitnehmern das Recht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren oder vorübergehend ganz aus dem Job auszusteigen, um Angehörige zu pflegen:

  • Kurzzeitige Auszeit (bis zu 10 Arbeitstage): Wenn die Pflege unerwartet einsetzt und organisiert werden muss. In dieser Zeit kann Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden.
  • Pflegezeit (bis zu 6 Monate): Vollständige oder teilweise Freistellung vom Beruf, Kündigungsschutz gilt.
  • Familienpflegezeit (bis zu 24 Monate): Arbeitszeitreduzierung auf mindestens 15 Stunden/Woche. Zinsfreies Darlehen vom Staat möglich.

Was bedeutet das in der Praxis?

Diese Regelungen gelten für Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitenden. Der Antrag beim Arbeitgeber muss schriftlich und mit angemessener Vorlaufzeit gestellt werden. Und Kündigungsschutz besteht für die Dauer der Pflegezeit – das ist ein wichtiges Sicherheitsnetz.

Wie hilft ein Pflegedienst dabei, den Job zu behalten?

Der häufigste Grund für eine Berufsaufgabe ist nicht mangelnde Bereitschaft, sondern fehlende verlässliche Versorgung während der Arbeitszeit. Genau hier setzt Cura Aktiv an: Morgeneinsätze vor Arbeitsbeginn, Mittagsbetreuung, Medikamentengabe – abgestimmt auf Ihre Arbeitszeiten. So können viele Familien beides behalten: den Beruf und die Pflege zu Hause.

Unser Angebot in Bad Honnef, Königswinter, Unkel und Umgebung:

Wir planen Einsätze flexibel und verlässlich – auch kurzfristig. Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Lösung suchen, die zu Ihrem Alltag passt.

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Wenn Sie Pflegegeld erhalten, müssen Sie regelmäßig ein Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen lassen.

Wir unterstützen Sie dabei zuverlässig und unkompliziert:

Persönliche Beratung durch erfahrene Pflegefachkräfte
Individuelle Tipps zur Verbesserung Ihrer Pflegesituation
Prüfung, ob Pflegeleistungen richtig ankommen
Entlastung für Angehörige durch klare Orientierung
Diese Beratung ist für Sie kostenfrei – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Cura Aktiv sorgt dafür, dass Sie bestens begleitet werden und alle Anforderungen erfüllen.

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