BEEP-Gesetz: Was ändert sich konkret?
BEEP – ein Gesetz mit sperrigem Namen, aber echten Auswirkungen
Seit dem 1. Januar 2026 ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (kurz: BEEP) in Kraft. Der Bundesrat hat es im Dezember 2025 verabschiedet. Hinter dem technischen Namen verbergen sich Änderungen, die den Pflegealltag für Betroffene, Angehörige und Pflegefachkräfte spürbar beeinflussen.
Hier sind die wichtigsten Punkte verständlich erklärt:
1. Weniger Pflichttermine beim Beratungsbesuch nach §37
Bisher mussten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5 viermal jährlich einen Beratungsbesuch nachweisen. Ab 2026 gelten neue, flexiblere Regelungen – die genaue Frequenz wird stärker am individuellen Bedarf ausgerichtet. Das reduziert bürokratischen Druck für Familien, die die Pflege gut im Griff haben.
2. Mehr Eigenverantwortung für Pflegefachkräfte
Das BEEP erweitert die Befugnisse von examinierten Pflegefachkräften: Bestimmte Maßnahmen, die bisher zwingend einer ärztlichen Verordnung bedurften, können künftig eigenständig durch qualifizierte Pflegekräfte eingeleitet oder angepasst werden. Konkret bedeutet das schnellere Reaktionen im Pflegealltag – ohne Umwege über den Arzt.
3. Weniger Dokumentationsaufwand
Pflegedienste dürfen Dokumentationspflichten vereinfachen. Das klingt nach einem internen Thema – wirkt sich aber direkt aus: Weniger Zeit am Schreibtisch bedeutet mehr Zeit bei den Patienten.
4. Verhinderungspflege: Neue Abrechnungsfristen beachten
Seit 2026 können Leistungen der Verhinderungspflege nur noch für das laufende und das unmittelbar vorherige Kalenderjahr abgerechnet werden. Ältere Ansprüche (vor 2025) sind erloschen. Wer also noch offene Verhinderungspflege-Budgets aus 2024 hat, sollte diese bis Ende 2025 genutzt haben – für 2025 läuft die Frist bis Ende 2026.
5. Mehr Prävention in der häuslichen Pflege
Pflegefachkräfte sollen künftig stärker präventiv tätig sein – also nicht erst eingreifen, wenn etwas nicht mehr funktioniert, sondern aktiv dabei helfen, Verschlechterungen zu verhindern. Das stärkt die Rolle des ambulanten Pflegedienstes als langfristiger Partner.
Was bedeutet das für unsere Kunden?
Für Kunden von Cura Aktiv ändert sich im Alltag wenig Spürbares – aber das System dahinter wird effizienter. Wir sind auf alle BEEP-Änderungen vorbereitet und setzen sie in unserer täglichen Arbeit um.
Wenn Sie Pflegegeld erhalten, müssen Sie regelmäßig ein Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen lassen.
Wir unterstützen Sie dabei zuverlässig und unkompliziert:
Persönliche Beratung durch erfahrene Pflegefachkräfte
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Prüfung, ob Pflegeleistungen richtig ankommen
Entlastung für Angehörige durch klare Orientierung
Diese Beratung ist für Sie kostenfrei – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Cura Aktiv sorgt dafür, dass Sie bestens begleitet werden und alle Anforderungen erfüllen.
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